Lümmel stehen ja häufiger vor Gericht, Lümmeltüten eher seltener und dass es dann auch noch um Markenrecht geht, ist wohl äußerst ungewöhnlich.
Im österreichischen Eisenstadt muss das Landesgericht entscheiden ob das Markenrecht an dem Kennzeichen Lümmeltütenparty verletzt wurde.
Quelle: BVZ.at