Das Quickborner Tageblatt berichtet über die Unterlassungserklärung, die einem Elmshorner Autozentrum vom Volkswagen-Konzern zugesandt wurde, der sein neues Autohaus “Die Autostadt an der A 23” nennen wollte.
Das Argument der Elmshorner, durch den Nachsatz „an der A 23“ sei doch jede Verwechslung ausgeschlossen und der Markenschutz gar nicht berührt, stieß auf taube Ohren. Die Wolfsburger Juristen beharrten auf ihrem Standpunkt.
Der neue Name lautet nunmehr ganz klassisch „DAS Autozentrum an der A23“.
Diese Argumentation durch den Zusatz einer geografischen Ortsangabe ausreichend Abstand von einer Marke zu erlangen, finden sich erstaunlich oft, wird dadurch aber auch nicht richtiger.
Für das Kennzeichen Autostadt finden sich die nachfolgenden Marken im Markenregister des DPMA:
30005014
Nizzaklassen: 09, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 25, 27, 28, 30, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42
39752161
Autostadt
Nizzaklassen: 09, 12, 14, 16, 18, 21, 25, 27, 28, 34, 36, 37, 41, 42
39753493
Nizzaklassen: 09, 12, 14, 16, 18, 21, 25, 27, 28, 34, 36, 37, 41, 42