Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert über das System für elektronischen Rechtsverkehr.
Seit Oktober 2006 kann man eine Vielzahl von Schutzrechten beim Deutschen Patent- und Markenamt elektronisch anmelden. Elektronisch eingereicht werden können:
Patentanmeldung
Markenanmeldung
Gebrauchsmusteranmeldung
Europäische Patentanmeldung
PCT – Patentanmeldung
Diese Art der Anmeldung stellt eine Alternative zur “klassischen” Anmeldung in Papierform dar, und ermöglicht es dem Anmelder, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online vorzunehmen.
Weiterhin sind elektronisch möglich:
Einspruch in Patentsachen
Beschwerde in Patent- und Markensachen
Zudem können im Rahmen der genannten Verfahren auch Einzugsermächtigungen erteilt werden.
Quelle: DPMA
One thought on “DPMA: elektronischer Rechtsverkehr”