DPMA: elektronischer Rechtsverkehr

Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert über das System für elektronischen Rechtsverkehr.

Seit Oktober 2006 kann man eine Vielzahl von Schutzrechten beim Deutschen Patent- und Markenamt elektronisch anmelden. Elektronisch eingereicht werden können:

Patentanmeldung

Markenanmeldung

Gebrauchsmusteranmeldung

Europäische Patentanmeldung

PCT – Patentanmeldung

Diese Art der Anmeldung stellt eine Alternative zur “klassischen” Anmeldung in Papierform dar, und ermöglicht es dem Anmelder, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online vorzunehmen.

Weiterhin sind elektronisch möglich:

Einspruch in Patentsachen

Beschwerde in Patent- und Markensachen

Zudem können im Rahmen der genannten Verfahren auch Einzugsermächtigungen erteilt werden.

Quelle: DPMA

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