Unter dem Titel “Microsoft macht Porno-Spammer platt” berichtet Golem über ein Urteil des OLG Karlsruhe gegen einen Versender von Spam Mails.
Dem Spammer wurden gefälschte Absenderadressen zum Verhängnis: Durch die Verwendung fremder Domains beging er eine Markenverletzung.
[…] Teilweise verwendete er gefälschte E-Mail-Adressen der eingetragenen Marke Hotmail, dem E-Mail-Dienst von Microsoft.
Danke an RA Dominik Boecker für den Hinweis!