Bei der englischen Nationalmannschaft läuft es zwar derzeit sportlich nicht so rund, aber trotzdem ist der Stürmerstar Wayne Rooney erfolgreich. Allerdings abseits des Spielfeldes vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation, wo Rooney gemeinschaftlich mit der Stoneygate 48 Limited die Domain waynerooney.com eingeklagt hat.
Die Kläger beriefen sich im Verfahren auf ein beim Europäischen Harmonisierungsamt registriertes Markenportfolio für das Kennzeichen Wayne Rooney.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.
(Fall Nr.: D2006-0916)
Stoneygate 48 Limited and Wayne Mark Rooney v. Huw Marshall
Neben der Wortmarke Wayne Rooney (Registernummer: 2989051) hält die STONEYGATE 48 LIMITED z.B. auch die nachfolgenden Wort-/Bildmarken:
Registernummer: 3185063
Registernummer: 2989044
Quelle: HABM