Um einen gefälschten Teller der Marke Meissen streiten die Staatliche Porzellanmanufaktur Meissen und der Besitzer des gefälschten Stückes in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Dresden.
Die Porzellanmanufaktur will die zur Begutachtung übersandte Fälschung vernichten und wurde deshalb vom Besitzer verklagt. Die daraufhin erhobene Widerklage entschied das LG Leipzig zu ungunsten der Markeninhaberin. Der Teller sollte unversehrt bleiben.
Diese Entscheidung muss jetzt vom 14. Zivilsenat des OLG Dresden überprüft werden.
Quelle: Dresdner Neuste Nachrichten
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