Die Post: Wieviel Unterschied macht ein Artikel?

Die Marke DIE POST (Registernummer: 30314185) bleibt im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Die Marke genießt mit Priorität vom 17.03.2003 Schutz in der Nizzaklasse 39.

Das DPMA entschied jetzt über einen Löschungsantrag des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK). Gegen des Beschluss des Amtes ist jetzt die Klage beim Bundespatentgericht möglich.

Die Begründung für den nunmehr ergangenen Beschluss sollte man allerdings auch in dem Kontext betrachten, dass das Deutsche Patent- und Markenamt noch zu Beginn diesen Jahres einem Löschungsantrag für die Wortmarke POST stattgegeben hat.
Zur Begründung für den aktuellen Beschluss wurde seitens des DPMA ausgeführt:

Der Name “Die Post” sei mit dem Unternehmen Deutsche Post in der öffentlichen Wahrnehmung eng verknüpft, erläuterte eine Behörden-Sprecherin. Dies rechtfertige einen Markenschutz: “Die Marke bleibt eingetragen.”

Quelle: DIE WELT

One thought on “Die Post: Wieviel Unterschied macht ein Artikel?”

  1. Rita Gretschel

    05.09.2006

    zur Weiterleitung an den Rechtsanwalt für Verlags- und Presserecht

    Editiert

    Liebe Frau Gretschel,

    auch wenn ich über die Marke Post berichte, erfüllt der Markenblog keine Postfunktion.
    Setzen Sie also Ihre Schreiben lieber so ab, dass auch eine Chance besteht den Adressaten zu erreichen.
    An der Speicherung Ihrer Korrespondenz habe ich kein Interesse, daher erfolgt hier die Editierung Ihres Kommentares.

    Grüße
    Stefan Fuhrken

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