Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat die Deutsche Börse AG die Domain deutscheborse.com erstritten.
Die Deutsche Börse AG konnte im Verfahren national, europaweit und auch international registrierte Marken für das Kennzeichen DEUTSCHE BÖRSE vorlegen und erbrachte auch die Nachweise für fehlende Rechte und Böswilligkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain seitens der Domaininhaberin.
Die Domaininhaberin gab im Schiedsverfahren keine Stellungnahme ab und muss die Domain gemäss Schiedsspruch jetzt an die Deutsche Börse AG übertragen.
(Fall Nr.: D2006-0786)
Deutsche Börse AG v. Pertshire Marketing, Ltd