Leitsatz:
Rado-Uhr II
Die äußere Form von (Armband-)Uhren unterliegt regelmäßig einem Freihaltebedürfnis der Mitbewerber und ist als Marke nicht schutzfähig.
Quelle: Bundespatentgericht
markenrechtliches Sammelsurium
Leitsatz:
Rado-Uhr II
Die äußere Form von (Armband-)Uhren unterliegt regelmäßig einem Freihaltebedürfnis der Mitbewerber und ist als Marke nicht schutzfähig.
Quelle: Bundespatentgericht