Robbie Williams gegen illegales Merchandising

Schwere Zeiten brechen an für Hersteller und Händler von illegalen Merchandisingartikeln, die mit dem Bild oder Namen des britischen Sängers Robbie Williams versehen sind.

In einer Pressemitteilung äussert sich der deutsche Rechtsanwalt des Künstlers, Christlieb Klages von der Berliner Anwaltssozietät Hertin: “Wir haben den Auftrag erhalten, die Verbreitung des illegalen Merchandisings umfassend zu stoppen und die Täter zivil- und strafrechtlich zu verfolgen. Die gewerbliche Verbreitung von nicht lizenzierten Waren mit dem Abbild des Künstlers oder dessen Namen verstößt gegen das Markenrecht und die Persönlichkeitsrechte des Künstlers und ist strafbar. Der Künstler hat nicht hinzunehmen, dass Fotos von ihm zu gewerblichen Zwecken missbraucht werden, auch wenn die Fotos auf Konzerten hergestellt wurden und im Internet frei erhältlich sind”.

Das Landgericht Berlin hat in einem Verfügungsverfahren bereits die Sicherstellung von gefälschten Merchandising-Artikeln angeordnet, die mit dem Namen und/oder dem Abbild von Robbie Williams bedruckt waren und in der Öffentlichkeit vertrieben wurden. Bei der Sicherstellung wurden mehrere hundert T-Shirts sowie zahlreiche weitere Artikel wie Basecaps, Schals und Schlüsselanhänger sequestriert. Gegen den Vertreiber der Waren wurde Strafanzeige erstattet.

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