Dieser Tage sorgen die Unternehmen Google und Apple mit der Sorge um ihren Markenschutz für Aufsehen. Während Google sich mit der Bitte das Verb googeln (googeling) an Medien und Wörterbuchredaktionen wendet, beschreitet Apple zum Schutz der Marke iPod den klassisch juristischen Weg.
Dabei sind allerdings die Ausgangssituationen und Motivationen in beiden Fällen gänzlich unterschiedlich.
Bei Google handelt es sich um einen reinen Fantasiebegriff, der durch den Erfolg der Suchmaschine eine enorme Bekanntheit erlangt hat. Diese Bekanntheit kann in der Tat für einen schleichenden Übergang in den allgemeinen Wortschatz sorgen. Wenn also aus der Marke eine Gattungsbezeichnung wird, ist der exklusive Markenschutz Geschichte.
Exakt diesem Szenario steuert Google gegen und versucht die allgemeinsprachliche Verwendung der Marke einzuschränken, ja sogar zu unterbinden.
Dabei kann man Google durchaus zugestehen, dass es für solche Massnahmen noch nicht zu spät ist. Es wird wohl kaum Meinungen geben, dass Google inzwischen ein Synonym für Suchmaschine im Internet sei.
Ich persönlich google jedenfalls bei Google – für Internetrecherchen nutze ich auch mal andere Suchmaschinen!
Anders stellt sich die Situation für Marken dar, die den Schritt in die Allgemeinsprachlichkeit bereits vollzogen haben – das tragbare Kassettenabspielgerät, aka Walkman (Marke von Sony) hat z.B. in Österreich den Markenschutz verloren. Kein Unternehmen investiert gerne mehrstellige Millionenbeträge, um irgendwann der Konkurrenz die Marke lizenzfrei überlassen zu müssen.
Eine umfangreiche Aufstellung von derartigen, zur Allgemeinsprachlichkeit gewachsenen Marken findet sich bei Slogans.de.
Gänzlich anders liegt der Fall bei Apples iPod, hier wird die erfolgreiche Marke intensiv überwacht und verteidigt, um einer Verwässerung der Marke vorzubeugen.
Das ist zunächst einmal das gute Recht eines jeden Markeninhabers. Ob aber über die zweifelsfrei bekannte Marke iPod die Monopolisierung des allgemeinsprachlichen Wortes Pod sinnvoll und gerechtfertigt ist, erscheint mir höchst zweifelhaft.
Pod ist ein gängiges Wort im Englischen, und das ist auch schon lange vor iPod der Fall gewesen.
Leo listet gleich mehrere Bedeutungen des Wortes auf: Hülse, Schale, Schote, Gondel oder Sockel sind die üblichsten Verwendungen.
Natürlich gilt es die üblichen Trittbrettfahrer, die jede bekannte Marke begleiten, die ePods, eiPods oder eyePods (Diese Bezeichnungen werden hier lediglich als Beispiel verwendet und sind möglicherweise garnicht existent.) in die Schranken zu weisen.
Aber das aktive und flächendeckende Vorgehen gegen die markenmässige Verwendung eines Begriffes ist letztlich eine Strategie ein präventives Angstszenario aufzubauen, um eine zukünftige Verwendung des Begriffes zu unterbinden.
Abmahnungen, wie z.B. gegen den Infrarotscanner Profit Pod, oder eine Vielzahl von Widersprüchen gegen Anmeldungen von Pod Marken beim USPTO funktionieren nur solange, wie die Gerichte mitspielen und die öffentliche Wahrnehmung keinen Schaden am Markenimage erzeugt.