Nach einem Bericht der Berliner Morgenpost ist der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co KG mit seiner Klage gegen die Unternehmensbezeichnung Brotzeit für ein Bistro vor dem Hamburger Landgericht (Az.: 408 O 30/06) gescheitert.
Die Hamburger Richter konnten weder zwischen den Kennzeichen “Die Zeit” und “Brotzeit” noch im Bereich der Waren- und Dienstleistungen die für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch notwendige Ähnlichkeit und Verwechslungsfähigkeit feststellen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn dem Zeitverlag bleibt die Möglichkeit der Berufung.
via: lawblog
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