Vor dem Schiedsgericht des World Intellectual Property Organization Arbitration and Mediation Centers hat die DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH aus Frankfurt die Domain gelbeseiten.com erstritten.
Im Verfahren berief sich die DeTeMedien auf die vierzigjährige Nutzung des Kennzeichens Gelbe Seiten, das durch mehr als 100 nationale, europäische und international registrierte Marken geschützt ist.
Die Domaininhaberin, die Gelbeseiten GmbH aus Lewes im US-Bundesstaat Delaware registrierte die Domain im September 1999 und änderte im Oktober 1999 ihren Namen in Gelbeseiten GmbH.
Die Domain wurde für eine deutschsprachige Webseite benutzt, die zur Bewerbung einer Pokerplattform diente.
Das Schiedsgericht entschied, dass die Kriterien für eine erfolgreiche Beschwerde seien und ordnete die Übertragung der Domain an.
Um die Übertragung einer Domain unter der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy zu erreichen müssen die folgenden Sachverhalte nachgewiesen werden:
1. Identität oder Verwechslungsfähigkeit von Domain und Marke
2. Fehlende Rechte / legitimes Interesse des Domaininhabers
3. Bösswillige Registrierung und Nutzung der Domain
(Fall Nr.: D2006-0358)
DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH v. Gelbeseiten GmbH
Mehr zum UDRP Verfahren:
WIPO Guide to the Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) (Englisch)
ICANN UDRP auf Deutsch