EU Erweiterung 2007

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über die Regelungen für die Systeme der Gemeinschaftsmarke und des Gemeinschaftsgeschmacksmusters im Rahmen der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft am 01.01.2007.

Die Ergebnisse der Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien über die Systeme
der Gemeinschaftsmarke und des Gemeinschaftsgeschmacksmusters sind gleich jenen, die auch mit den zehn Mitgliedstaaten, die der EU im Mai 2004 beitraten, vereinbart wurden; dazu zählen die automatische Erstreckung des Schutzes der Gemeinschaftsmarken und -geschmacksmuster sowie der Bestandsschutz älterer Rechte. Technisch wurde dies durch die Änderung der Liste der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 159a Absatz 1 GMV und Artikel 110a Absatz 1 GGDV erzielt, wobei die restlichen Bestimmungen gleich bleiben.

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