Markenbusiness berichtet über zwei Entscheidungen Berliner Gerichte zur Marke Dracula.
Während das Berliner Kammergericht einer Brandenburger Gaststätte den Ausschank von Dracula-Blut untersagte, gestattete das Berliner Landgericht Werbung mit dem Begriff Dracula, obwohl für die Werbeträger eine Marke gleichen Namens existiert.