downunder.travel bleibt in Australien

Downunder ist ein gängiges Synonym für Australien. Diese Tatsache nutzt auch die australische Tourismusbehörde und bewirbt das Reiseland Australien unter der Domain downunder.travel.

Mit dieser Nutzung war allerdings die kanadische Goway Travel Limited aus Toronto nicht einverstanden und machte die Domain zum Gegenstand eines Schiedsverfahren vor der World Intellectual Property Organisation.

Die Goway Travel Limited ist Inhaberin einer kanadische und einer US Marke mit dem Wortbestandteil DOWNUNDER. Bei beiden Marken handelt es sich um Wort-/Bildmarken, die, und diesen Sachverhalt “vergaß” die Antragstellerin im Schiedsverfahren zu erwähnen, explizit keinen exklusiven Schutz für das Wort DOWNUNDER beanspruchen.

US Marke (Registernummer: 76460728)

Das Schiedsgericht lehnte den Antrag auf Domainübertragung ab und stellt fest, dass sich die Antragstellerin des Reverse Domain Name Hijacking schuldig gemacht habe.

Australisch entspannt zeigte sich die beklagte Tourismusbehörde, die, auf ihre besseren Rechte vertrauend, im Verfahren keine Stellungnahme abgab.

(Fall Nr.: D2006-0344)
Goway Travel Limited v. Tourism Australia

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