Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über die Möglichkeiten der Kreditkartenzahlung bei Gemeinschaftsmarkenanmeldungen.
Der Beschluss Nr. EX-02-2 des Präsidenten des Amtes vom 7. November 2002 (geändert durch den Beschluss Nr. EX-04-3 vom 26. November 2004 und durch den Beschluss Nr. EX-05-3 vom 10. Oktober 2005) sieht die Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen über das Internet vor.
Die Nutzung von Kreditkarten für elektronische Zahlungen erlaubt es den Kunden, Zahlungen einfach, kostengünstig und unbürokratisch vorzunehmen.
Im Rahmen des E-Business-Projekts ist es wichtig, den Kunden die Möglichkeit zu geben, die Zahlungen für ihre elektronisch über das Internet eingereichten Anmeldungen online per Kreditkarte vorzunehmen.
Die elektronische Zahlung per Kreditkarte wird zunächst für die im Zusammenhang mit der elektronischen Einreichung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen über das Internet anfallenden Gebühren ermöglicht.
Quelle: HABM