DPMA zur Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung

Markenbusiness berichtet über den beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes im Löschungsverfahren gegen die Marke Pan Am.

Es nicht von vorneherein sitten- und wettbewerbswidrig, eine durch fünfjährige Nichtbenutzung frei gewordene Marke für sich anzumelden und zu nutzen.

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