teltarif.de berichtet über die Entscheidung des OLG Köln (AZ.: 6 U 77/05) zur Verwechslungsfähigkeit von Call by Call Nummern.
Der Verkehr erkennt die für Call-by-Call bzw. Pre-Selection-Angebote typische Folge von fünf Ziffern, die mit “010” beginnen, wieder und ordnet das so bezeichnete Unternehmen der Klägerin daher auch wegen dieser Angabe der Telekommunikationsbranche zu, zumal ihm eine derartige Firmierung auch von anderen Telekommunikationsunternehmen begegnet. […] der Verbraucher weiß, dass bei Telefonnummern exakt auf die Richtigkeit jeder einzelnen Ziffer geachtet werden muss, um Fehlschaltungen zu vermeiden.