Die schmal-längliche, halbrunde Form des «duplo»-Schokoladenriegels nimmt der Verbraucher durch seine langjährige und intensive Benutzung als Hinweis auf dessen Hersteller wahr. So lautet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, mit der einem Unterlassungsbegehren des Herstellers im einstweiligen Verfügungsverfahren stattgegeben wurde. Die Firma «Ferrero» wehrte sich somit erfolgreich gegen einen Konkurrenten, der einen Schokoladenriegel in ähnlicher Aufmachung angeboten hatte. Der zuständige Senat stellte fest, bei einem unmittelbaren Vergleich der beiden Produkte werde die Form des «duplo»-Riegels markenmäßig in verwechslungsfähiger Weise benutzt (Urteil vom 03.03.2006, Az.: 6 W 5/06).
Quelle: Beck
via ElbeBlawg