Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum hat die Warner Bros. Entertainment Inc. die Domain harrypotterville.com erstritten.
Der Name des Zauberschülers Harry Potter ist ebenso wie nahezu alle Eigennamen aus den Bestsellerromanen markenrechtlich geschützt. Inhaber dieser Markenrechte ist die Warner Bros. Inc. aus Burbank in Kalifornien.
In den USA macht Warner Bros. eine markenrechtliche Priorität von 1999 geltend, die älteste deutsche Harry Potter Marke datiert aus dem Februar 2000.Der Domaininhaber gab im Schiedsverfahren keine Stellungnahme ab. Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.
(Fall Nr.: FA0603000661419)
Warner Bros. Entertainment Inc. v. SCS Collectibles