Die Tageszeitung DIE WELT berichtet über den ersten konkreten Fall, den ein deutsches Gericht nach der BGH-Entscheidung zu den FIFA Marken zu verhandeln hatte.
Die FIFA hatte einen bayrischen Kosmetikhersteller verklagt, der unter der Bezeichnung Body Sticks WM 2006 Körpermalfarben beworben hatte. Das zuständige Landgericht München I regte jetzt einen Vergleich an.