Etwas andere Ansicht zur “WM 2006”

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz sieht in der gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes eine schwere Schlappe der FIFA. In einer Pressemitteilung äussert sich RA Jan Krekel.

“Für Unternehmen, die das Großereignis als Werbeplattform nutzen wollen, bedeutet das: Von heute an können sie ´Fußball-WM 2006´ auf ihre Produkte drucken oder zum Anpreisen von Dienstleistungen nutzen, ohne dass die Fifa sie gestützt auf deutsches Markenrecht daran hindern kann”, erklärt Jan Krekel von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in München.

Ganz frei ist der Weg für die Werbetreibenden allerdings nicht.
Denn die Fifa kann sich nach wie vor auf europäische Gemeinschaftsmarken berufen. Sie stehen gleichberechtigt neben deutschen Marken. “Allerdings werden die deutschen Gerichte die Haltung des BGH zu den Marken der Fifa wohl berücksichtigen und den Schutzbereich der Gemeinschaftsmarken entsprechend eng auslegen”, meint Krekel. Im Ergebnis sind die Werbetreibenden in Deutschland seit heute jedenfalls im Vorteil.

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