Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über Veränderung bei der Zustellung des Rechercheberichtes für Anmelder von Gemeinschaftsmarken.
Derzeit wird die in §39, Abs. 6 der Gemeinschaftsmarkenverordnung festgelegte Monatsfrist zwischen Veröffentlichung der Anmeldung und Versand der Rechercheberichte nicht eingehalten.
Die Monatsfrist soll Anmeldern die Möglichkeit geben ihre Anmeldung nach Sichtung des Rechercheberichtes zurückzuziehen. Von dieser Möglichkeit wird jedoch kaum Gebrauch gemacht, so dass das Harmonisierungsamt die frühere Veröffentlichung der Anmeldungen im Sinne aller Nutzer des Systems der Gemeinschaftsmarken vorzieht.
Quelle: HABM