Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM hat Informationen für Anmelder von Internationalen Registrierungen nach dem Madrider Protokoll erstellt, für die das Harmonisierungsamt als Ursprungsamt fungiert.
Eine internationale Anmeldung muss beim internationalen Büro innerhalb von 2 Monaten nach der Einreichung beim Ursprungsamt vorliegen, um das Eingangsdatum beim Ursprungsamt als Eintragungsdatum der internationalen Anmeldung beizubehalten. Das Amt hat ein beschleunigtes Prüfungssystem für internationale Anmeldungen eingerichtet, um dieser Frist gerecht zu werden.
Erhält der Anmelder einer internationalen Anmeldung innerhalb eines Monats nach Einreichen derselben keine Mitteilung des Amtes bezüglich seiner internationalen Anmeldung, empfiehlt das Amt, den Status der Anmeldung unter folgender Telefonnummer zu erfragen: +34 965 139 100.
Quelle: HABM