Heise berichtet über ein Urteil des LG München I (AZ 33 O 15828/05) zum Thema Registrierung versehentlich frei gewordener Domains.
Der Münchener Internet-Dienstleister Mario Dolzer respektive dessen Service “Domain-Engel” hat eine weitere juristische Schlappe hinnehmen müssen. In einem am 4. April verkündeten Urteil (Az. 33 O 15828/05) attestiert ihm das Landgericht München I diesbezüglich wettbewerbs- und sittenwidriges Verhalten. Indem Dolzer nach versehentlich freigegebenen Domains suche und diese dann “im wahrsten Sinne des Wortes” abgreife, übe er sich im “besonders dreisten […] Domaingrabbing”.