Madeus unterliegt beim EuG

Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-202/04.

Dem deutschen Hersteller von Naturarzneimitteln Madaus ist es nicht gelungen, ein englisches Unternehmen am Eintrag der EU-Marke „Echinaid“ zu hindern. Das Europäische Gericht erster Instanz wies eine Klage Madaus gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zurück (T-202/04). Der Arzneimittelhersteller vertrat darin den Standpunkt, „Echinaid“ sei mit seiner international geschützten Marke „Echinacin“ verwechslungsfähig, da beide Zeichen unter anderem für chemische, medizinische und pharmazeutische Produkte geschützt seien.

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