Die Bezeichnungen Hessischer Apfelwein und Gespritzter Hessischer Apfelwein sind vom Verband der Hessischen Obst- und Fruchtsaftkeltereien e.V. beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Eintragung einer geographischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung angemeldet worden. (Aktenzeichen: 30599009.8)
Als geographisches Gebiet wird das gesamte Bundesland Hessen genannt.
Innerhalb von vier Monaten ab Veröffentlichung eines Antrags kann von jeder Person beim Patent- und Markenamt eine Stellungnahme zur Schutzfähigkeit der geographischen Angabe (g. g. A.) oder der Ursprungsbezeichnung (g. U.), die Gegenstand des Antrags ist, eingereicht werden.
Quelle: DPMA