Markenbusiness berichtet über die Entscheidung im Plagiatsprozess gegen Dan Brown.
Dan Brown kann aufatmen. Ein Gericht in London hat den Erfolgsschriftsteller von dem Vorwurf freigesprochen, er verletze mit seinem Bestseller „Sakrileg” geistiges Eigentum. Es wies eine Klage der Autoren Michael Baigent und Richard Leighs zurück, nach der Brown aus ihrem 1982 erschienene Sachbuch „Der heilige Gral und seine Erben” abgeschrieben haben soll.