K-Swiss vs. HABM

Der Sportartikelhersteller K-Swiss aus Westlake Village in den USA hat in der Rechtssache T-14/06 Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Europäischen Gericht erster Instanz eingereicht.

Das HABM hatte dem Unternehmen die Eintragung der nachfolgenden Bildmarke in der Nizzaklasse 25 verweigert.

Die daraufhin angerufene Beschwerdekammer hatte die Entscheidung des HABM bestätigt und die Beschwerde zurückgewiesen.

Gegen diese Zurückweisung richtet sich die jetzt eingelegte Klage mit folgender Begründung:

Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da der Kombination der charakteristischen Merkmale der anmeldeten Marke von Haus aus die Eignung zukomme, die Waren der Klägerin von anderen Waren zu unterscheiden. Das HABM habe außerdem das Diskriminierungsverbot verletzt, da es u. a. eine Bildmarke, die einen Schuh mit zwei parallelen Streifen auf der Vorderseite darstelle, eingetragen habe.

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