Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat der englische Fußballstar Michael Owen die Domains michael-owen.com und michaelowen.com erstritten.
Owen berief sich auf nicht nur auf eine eingetragene Marke, sondern auch auf die Benutzung und Bekanntheit seines Namens. Owen gilt als einer der bekanntesten und besten englischen Fußballprofis.
Der Domaininhaber konnte keine eigenen Rechte an den Domains nachweisen.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.
(Fall Nr.: D2006-0155)
Michael James Owen v. MSM Commercial Services