Die Merck KGaA aus Darmstadt ist vor dem Schiedsgericht der WIPO mit ihrem Antrag auf Übertragung der Domain merckblog.com gescheitert.
Merck konnte nach Auffassung des Schiedsgerichtes den Nachweis der böswilligen Registrierung und Nutzung der Domain durch den Inhaber Paul Rostkowski aus den USA nicht erbringen
Das Schiedspanel lehnte die Übertragung der Domain daher ab und empfahl wegen des komplexen Sachverhaltes ein ordentliches Gericht anzurufen.
(Fall Nr.: D2005-1017)
Merck KGaA v. Paul Rostkowski