Gemeinschaftsmarke “WEISSE SEITEN”

Das Rechtblog informiert über die Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-322/03 Telefon & Buch Verlagsgesellschaft mbH / HABM.

DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DIE GEMEINSCHAFTSWORTMARKE „WEISSE SEITEN“ FÜR BESTIMMTE WAREN FÜR NICHTIG ZU ERKLÄREN

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