Markenbusiness berichtet über Entscheidungen des OLG Hamburg zur Verwendung von Marken auf sogenannten Abi-T-Shirts.
Endlich haben Abiturienten eine Antwort, auf eine Frage, die sie während ihrer ganzen Abiturzeit bewegen dürfte: Was darf auf meinem Abi-T-Shirt stehen? Das OLG Hamburg hat in zwei Entscheidungen zum Logo von AOL sowie der Abkürzung “Trabi 03” klar gestellt, wie die Kunstfreiheit das Markenrecht in seine Schranken verweisen kann.