Leitsatz: „Blisterverpackung“ Blisterverpackungen für Lebensmittel (z. B. Wurst, Käse) können regelmäßig mangels Unterscheidungskraft nicht als Formmarken geschützt werden.
Quelle: Bundespatentgericht
markenrechtliches Sammelsurium
Leitsatz: „Blisterverpackung“ Blisterverpackungen für Lebensmittel (z. B. Wurst, Käse) können regelmäßig mangels Unterscheidungskraft nicht als Formmarken geschützt werden.
Quelle: Bundespatentgericht