Die Speedo Holdings B.V. aus London hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization die Domains speedotime.com, speedosport.com, speedodata.com, speedofun.com, speedogame.com, speedoplay.com und speedosporting.com erstritten.
Speedo ist insbesondere für seine Schwimmmode bekannt und hat seinen Namen mit verschiedenen auch international registrierten Marken geschützt. Über Internationale Registrierungen bei der WIPO besteht auch markenrechtlicher Schutz in Österreich, dem Heimatland der beklagten Domaininhaberin.
Diese bestritt zwar die böswillige Registrierung der Domains, legte jedoch im Gegenzug keinerlei Belege vor, die die Vorwürfe von Speedo entkräfteten.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.
(Fall Nr.: D2005-1325)
Speedo Holdings B.V. v. LAKS Cartegena Handels GmbH