Der Kölner Stadt Anzeiger berichtet über den Sieg der FIFA über den Versteigerer der WM-Auslosungs-Loszettel.
Die FIFA berief sich auf ihr Markenrecht, um die Versteigerung der Lose zu unterbinden.
Die FIFA hatte gegen den Magdeburger eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der er die bei der Ziehung der WM-Gruppen in Leipzig verwendeten Lose über das Auktionshaus Ebay nicht weiter verkaufen durfte. Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt. Dieser sei jedoch am Donnerstag vom Landgericht in Köln abgeschmettert worden, sagte Blume der Nachrichtenagentur ddp. Damit dürfe er die Lose nicht weiter verkaufen.