Die Kanzlei Dr. Bahr informiert über die Entscheidung des OLG München (Az.: 29 U 1927/05) zur Marke Memory.
“Auch eine Schwächung durch beschreibende Verwendung, also dadurch, dass Memory zu einer Gattungsbezeichnung geworden wäre, kann nicht angenommen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich interessiere mich für Ihren Artikel da ich selber ein Memory Spiel auf den Markt bringen möchten und nicht weiss wie die Rechtslage dazu aussieht. Ist Memory ein geschützter Name? Ist das Spiel geschützt oder dürfte man das Spiel unter einem anderen Namen vermarkten?
Für jede Unterstützung bin ich Ihnen äusserst dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Robert Wisse
Hallo Herr Wisse,
die Marke “Memory” ist im Spielebereich ein geschütztes Kennzeichen.
Inwiefern Ihre Nutzung dieses Kennzeichen verletzt, sollten Sie vor Markteinführung von einem markenrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Viele Grüße
Stefan