Über das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz zur Beschwerde bezüglich der Ablehnung der Anmeldung einer dreidimensionalen Marke in Form einer Limonadenflasche berichtet Aktenvermerk.
Aktenzeichen: T12/04
markenrechtliches Sammelsurium
Über das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz zur Beschwerde bezüglich der Ablehnung der Anmeldung einer dreidimensionalen Marke in Form einer Limonadenflasche berichtet Aktenvermerk.
Aktenzeichen: T12/04