Handakte berichtet über den Tadel des Generalanwalt beim EuGH zu einen Urteil des Landgerichts Hamburg im Verfahren um die Verwechslungsfähigkeit der Marken “Zirh” und “Sir”.
Der Generalanwalt beim EuGH hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg als „nicht normal und erst recht nicht wünschenswert“ kritisiert. Wenn deutsche Richter erkennbar von Gemeinschaftsrecht abrückten, hätten sie zuvor ihre abweichende Ansicht stets Europas obersten Richtern vorzulegen.
Die hanseatischen Richter hatten die EU-Marke „Zirh“ und die in deutscher Sprache gleich auszusprechenden Marke „Sir“ zum Verwechseln ähnlich befunden.
Damit urteilten sie ganz anders als ihre Luxemburger Kollegen vom Europäischen Gericht Erster Instanz (EuG) noch wenige Monate zuvor.
Quelle: Handelsblatt