Eine bei Domaingrabbern beliebte Variante von Tippfehlerdomain ist das Voranstellen der Buchstabenkombination www vor den eigentlichen Domainnamen. Man spekuliert dabei auf das Vergessen des Punktes, der eigentlich zwischen das Protokoll www und die Second Level Domain gehört.
Eine Tippfehlerdomain dieser Art hat die US-Fluggesellschaft Delta Airlines jetzt vor dem Schiedsgericht des NAF erstritten.
Im Verfahren um die Domain wwwdeltaairlines.com setzte sich Delta Air Lines Inc. gegen den chinesischen Inhaber der Domain durch.
(Fall Nr.: FA0510000576550)
Delta Corporate Identity, Inc. and Delta Air Lines, Inc. v. Yong Li
Existiert diese Domain eigentlich noch….mein Versuch ist irgend wie gescheitert.