BRAK zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Aus den Beschlüssen der 5. Sitzung der 3. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer am 7. November 2005 in Berlin zum Thema Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz:

o) gewerblichen Rechtsschutz: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14h Nr. 1 bis 5. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.

Es wird folgender § 14 lit. h FAO eingeführt:
§ 14 h Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz
Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,

2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,

3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,

4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzes,

5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,

6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

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