In der Rechtssache (T-342/05) hat die Henkel KGaA Klage bei Europäischen Gericht Erster Instanz eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes im Widerspruchsverfahren gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung “COR” der spanischen Serra Y Roca S.A..
Henkel hatte auf Basis seiner nationalen Marke “Dor” der Eintragung von “COR” widersprochen. Der Widerspruch war vom HABM zurückgewiesen worden. Die daraufhin angerufene Beschwerdekammer des HABM hatte diese Entscheidung bestätigt.
Mittels der aktuellen Klage versucht Henkel nun die Entscheidung der Beschwerdekammer aufheben zu lassen.
Henkel begründet die Klage wie folgt:
Verletzung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung Nr. 40/94 des Rates wegen der Verwechslungsgefahr der einander gegenüberstehenden Marken durch die optische und klangliche Ähnlichkeit. Darüber hinaus verfüge die Marke der Klägerin über eine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft wegen intensiver Benutzung.