Auf Absatzwirtschaft beschäftigt sich Dr. Holger Gauß mit dem Thema “Promis als Marke. Was ist möglich?”
Eine eingetragene Marke kann im Gegensatz zu Persönlichkeitselementen wie etwa dem Name einer Person, der untrennbar mit dem Träger verbunden ist, als Ganzes übertragen werden. Weiter besteht der markenrechtliche Schutz auch über den Tod des „Trägers“ hinaus. Im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist dagegen noch weitgehend ungeklärt, wie lange der postmortale Schutz vor der unberechtigten Verwertung von Persönlichkeitsbestandteilen andauern soll.