muepe hat eine interessante Liste mit deutschen Marken veröffentlicht, die den Wortbestandteil .eu enthalten. Die Liste umfasst angemeldete und eingetragene Marken, Wort- und Wort-/Bildmarken.
Im Vorfeld der “.eu”-Sunrise Period wurde vielfach versucht, durch die Anmeldung von Marken mit dem Bestandteil “.eu” (wie z.b. “anwalt.eu”) Rechte für die erste Phase der gestaffelten Registrierung von “.eu”-Domains zu generieren. Dass dies nicht von Erfolg gekrönt sein wird war eigentlich schon mit Erscheinen der EU-Verordnung 874/2004 vom 28.04.2004 klar, mittlerweile besteht daran nicht mehr der geringste Zweifel.
Trotzdem kann die Marke natürlich noch zur Domain führen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man den Domaininhaber vor ein deutsches Gericht zerren kann.
Unabhängig von diesen .eu Marken muss man wohl im Nachklang der .eu Einführung mit einer Welle von gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen.