Es gibt sie noch die Markeninhaber, die sich so freuen ihre Urkunde zu erhalten, dass sie das freudige Ereignis kund tun möchten:
Das Internet und E-Commerce Lexikon von at-mix.de hat jetzt auch den ‘amtlichen Segen’, denn seit einigen Tagen ist das Logo von at-mix.de sowohl als Wortmarke und Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Damit genießt es einen besseren rechtlichen Schutz und es ist für die Redaktion leichter, Rechtsverstöße zu verfolgen.
Kurzer Einwurf: Gemeint ist die Wort-/Bildmarke www.at-mix.de Internet & eCommerce (Registernummer: 30547213)
Durch das Anmelden einer Marke erhält der Markeninhaber nun die Möglichkeit, gegen Namen oder Kennzeichen rechtlich vorzugehen, bei denen eine Verwechselungsgefahr vorliegen könnte.
Abschließender Einwurf: Sinnvoller ist es eigentlich nur gegen die prioritätsjüngeren Zeichen vorzugehen, die verwechslungsfähig sind. Der Konjunktiv könnte unter Umständen teuer werden.
Herzlichen Glückwunsch zur eigenen Marke!