Gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM, die Wortmarke The Coffee Store in den Nizzaklassen 30, 32 und 43 nicht einzutragen, hat die The Coffee Store GmbH aus Mannheim Klage beim Europäischen Gericht Erster Instanz eingereicht.
(Rechtssache T-323/05)
Klagegründe: Die angemeldete Marke könne nicht als ein Zeichen mit ausschließlich beschreibendem Charakter im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung des Rates (EG) Nr. 40/94 angesehen werden. Darüber hinaus fehle es der angemeldeten Marke nicht an Unterscheidungskraft im Sinne Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates (EG) Nr. 40/94.