Nizzaklasse und Nizzaklassen sind Bezeichnungen, die regelmäßig im MarkenBlog Verwendung finden. Die Waren- und Dienstleistungsklassen werden so bezeichnet, weil sich die Klassifizierung nach dem Abkommen von Nizza richtet.
Detaillierte Infos zum Abkommen von Nizza und zur kommentierten Version der Klasseneinteilung findet man beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Guten Tag,
vor Anmeldung einer Marke für ein kommerzielles Web-Portal ist nicht klar, ob die einzelnen geplanten Portal-Angebote (Dienstleistung, Ratgeber-Informationen, Werbung auf den Seiten, e-business, online-Handel u.a.) einzeln als Klassen (nach Nizza) azugeben sind. Oder, ob Einrichtung eines kommerziellen Portals als Ganzes als Dienstleistung zählt.
Überhaupt: Bei Markenanmeldung für Online-Dienste scheinen empfindliche Informationsmängel zu bestehen. Können Sie weiterhelfen?
Mit freundlichem Gruß
Thomas Brandenburg, Brüssel
Hallo Herr Brandenburg,
einen guten Einstieg in die Problematik der Klassifizierung bietet die Datenbank des DPMA für Waren und Dienstleistungen:
http://www.dpma.de/suche/wdsuche/suchen.html
Ansonsten ist für derartige Fragen dringend die Konsultation eines markenrechtlich spezialisierten Rechts- oder Patentanwaltes anzuraten.
Beste Grüße
Stefan