Markenbusiness hatte über die Entscheidung in Sachen Kaffeekonzern Starbucks gegen Biermarke Starbock berichtet:
Der seit zwei Jahren andauernde Streit zwischen der Kaffeekette Starbucks und dem texanischen Barbesitzer Rex Bell ist beendet. Ein Richter entschied, dass Bell das in seiner 60-Sitze Bar in der Ortschaft Galveston ausgeschenkte und als Marke geschützte „Starbock Beer“ auch in Zukunft verkaufen darf. Starbucks hatte in dem Namen eine Verletzung seiner Markenrechte gesehen und war deshalb vor Gericht gegangen.
Allerdings machte der Richter Samuel Kent in seinem Urteilsspruch deutlich, dass Bell die Bezeichnung „Starbock“ nur in Verbindung mit „Beer“ benutzen darf. Der alleinige Gebrauch von „Starbock“ stelle hingegen eine Verletzung Starbucks Markenrechte dar. Weiterhin entschied Kent, dass Bell sein Bier zwar verkaufen darf, dass der Ausschank jedoch auf seine seine Kneipe namens Old Quarter Acoustic Café beschränkt bleiben muss. Damit begrenzte Kent die Verwendung der Marke „Starbock Beer“ geographisch.
Gegen diese Entscheidung ruft der Starbock Produzent laut Galvaston County The Daily News nun die nächste Instanz an.
That puts the case before the 5th U.S. Circuit Court of Appeals, which was relocated temporarily from New Orleans to Houston following Hurricane Katrina.
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