Die Sueddeutsche Zeitung berichtet über die Entscheidung des Landgericht München I um die Verwendung der bei der EU geschützten geographischen Bezeichnung.
Die Bezeichnungen „Nürnberger Bratwürste“ und „Nürnberger Rostbratwürste“ sind nur für Produkte aus Nürnberg zulässig. Mit dieser heute bekannt gewordenen Entscheidung hat das Landgericht München I einem Münchner Metzgereibetrieb ähnliche Bezeichnungen für seine Produkte untersagt.
Quelle: Sueddeutsche Zeitung